S3 Leitlinie

zur Geburt am Termin

Die S3 Leitlinie wurde nach fünfjähriger Erarbeitung, durch die Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft, Ende 2020 fertiggestellt und im Januar 2021 veröffentlicht.

Eine Leitlinie ist eine systematisch entwickelte Aussage, die den gegenwärtigen Erkenntnisstand wiedergibt um Entscheidungsfindungen von Ärzt*innen sowie Hebammen und anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen zu unterstützen.

Die S3 Leitlinie ist ein Handlungsleitfaden für die normale vaginale Geburt am Termin ( 37+0 – 41 + 6 SSW).

Insgesamt 258 Seiten umfasst die Handlungsempfehlung und beschreibt die physiologischen Geburtsphasen. Wobei es auch eine Kurzfassung der Leitlinie gibt.

In Stichpunkten zusammengefasst wollen wir Euch hier einen kleinen Überblick über die Empfehlungen geben.

Unter Anderem sind in der Leitlinie aufgeführt:

  • Das Schwangere Frauen über alle Maßnahmen (Untersuchungen, Prophylaxen etc.) und auch über die Wahl des Geburtsortes ausreichend informiert werden sollen. Auf dieser Grundlage sollen sie selbstinformiert und selbstbestimmt entscheiden können.
  • Die Leitlinie besagt, dass Herztöne hören mittels Auskultation (also Hören, z.B. über Ohr/Hörrohr, Dopton) mehr Vorteile, als das CTG bietet.
  • Bei bzw. Nach einem Blasensprung um den Geburtstermin gibt es keine Empfehlung für das Liegen der Gebärenden und keine routinemäßige vaginale Untersuchung
  • Die Gebärende sollte nach Ruhephasen wieder zur Bewegung angehalten werden und auch in der Austrittsphase aufrecht, wechselnde Postionen einnehmen. Die Rückenlage soll weitestgehend vermieden werden.
  • Frauen sollen die Postion einnehmen die sie als angenehm empfinden
  • Eine dringende Empfehlung gibt die Leitlinie zur Eins-zu-eins-Betreuung ab der aktiven Eröffnungsphase bis zur Geburt.
  • Frauen sollte es ermöglicht werden, von einer Begleitperson/Begleitpersonen ihrer Wahl während der Geburt unterstützt zu werden.
  • Die Hebamme ist während der Geburt die primäre Ansprechpartnerin.
  • Ein routinemäßiger Dammschnitt sollte nicht erfolgen. Maßnahmen gegen den Dammriss (z.B. Kompressen, Kaffee, Homöopathie) sollten angewendet werden.
  • Bis zu 60 Minuten nach der Geburt des Kindes kann die Nachgeburtsperiode abgewartet werden (wenn keine Blutungen etc. auftreten).
  • Nach der Geburt sollte ein ungestörtes Bonding zwischen Eltern und Kind ermöglicht werden. Nötige Untersuchungen sollten im Beisein der Eltern erfolgen.

Die oben genannten Punkte, sind nur einige Auszüge der S3 Leitlinie hier der Link für die komplette:

https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-083.html

Wir bei uns im Geburtshaus arbeiten nach diesen Empfehlungen und wollen das Ihr hier in einer geschützen ruhigen Atmosphäre euer Baby gebären könnt.